Artikel 38 VO (EG) 2008/589

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 557/2007 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2008 aufgehoben.

Verweise auf die aufgehobene Verordnung und auf die Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang IV.

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