Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2008/59
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Januar 2008
Für die Kommission
Eneko Landáburu
Generaldirektor für Außenbeziehungen
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