Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2008/59

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Januar 2008

Für die Kommission

Eneko Landáburu

Generaldirektor für Außenbeziehungen

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