Artikel 2 VO (EG) 2008/661

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren fester Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT mit Ursprung in Russland, die unter den KN-Codes 31023090, 31024090, ex31022900, ex31026000, ex31029000, ex31051000, ex31052010, ex31055100, ex31055900 und ex31059091 eingereiht werden.

(2) Der endgültige Antidumpingzoll wird auf den nachstehend angegebenen Festbetrag festgesetzt.

a)
Für Waren, die von der Open Joint Stock Company (OJSC) „Azot” , Novomoskovsk, Russland, oder der Open Joint Stock Company (OJSC) „Nevinnomyssky Azot” , Nevinnomyssk, Russland, hergestellt und entweder direkt an den ersten unabhängigen Abnehmer in der Gemeinschaft oder von der EuroChem Trading GmbH, Zug, Schweiz, oder über die Open Joint Stock Company (OJSC) Mineral and Chemical Company „EuroChem” , Moskau, Russland, und die EuroChem Trading GmbH, Zug, Schweiz, an den ersten unabhängigen Abnehmer in der Gemeinschaft verkauft werden (TARIC-Zusatzcode A522):

Warenbezeichnung KN-Code TARIC-Code

Fester Zollbetrag

(EUR pro Tonne)

Anderes Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) als in wässriger Lösung
31023090 32,82
Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT
31024090 32,82
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT
31022900 10 32,82
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT
31026000 10 32,82
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT
31029000 10 32,82
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, kein Phosphor und kein Kalium enthaltend
31051000 10 32,82
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und/oder Kalium, berechnet als K2O, von weniger als 3 GHT
31051000 20 31,84
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und/oder Kalium, berechnet als K2O, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31051000 30 30,85
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und/oder Kalium, berechnet als K2O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31051000 40 29,87
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und/oder Kalium, berechnet als K2O, von 9 GHT bis 12 GHT
31051000 50 28,88
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und Kalium, berechnet als K2O, von weniger als 3 GHT
31052010 30 31,84
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und Kalium, berechnet als K2O, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31052010 40 30,85
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und Kalium, berechnet als K2O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31052010 50 29,87
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und Kalium, berechnet als K2O, von 9 GHT bis 12 GHT
31052010 60 28,88
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von weniger als 3 GHT
31055100 10 31,84
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31055100 20 30,85
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31055100 30 29,87
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 9 GHT bis 10,40 GHT
31055100 40 29,41
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von weniger als 3 GHT
31055900 10 31,84
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31055900 20 30,85
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31055900 30 29,87
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 9 GHT bis 10,40 GHT
31055900 40 29,41
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von weniger als 3 GHT
31059091 30 31,84
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31059091 40 30,85
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31059091 50 29,87
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 9 GHT bis 12 GHT
31059091 60 28,88

b)
Für Waren, die von JSC Kirovo-Chepetsky Khimichesky Kombinat hergestellt werden (TARIC-Zusatzcode A959):

Warenbezeichnung KN-Code TARIC-Code Fester Zollbetrag (EUR pro Tonne)
anderes Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) als in wässriger Lösung
31023090 47,07
Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT
31024090 47,07

Für in Artikel 2 Absatz 1 aufgeführte Waren, die von JSC Kirovo-Chepetsky Khimichesky Kombinat hergestellt werden und in der vorstehenden Tabelle nicht aufgeführt sind, gelten keine Antidumpingzölle.

c)
Für alle übrigen Unternehmen (TARIC-Zusatzcode A999):

Warenbezeichnung KN-Code TARIC-Code

Fester Zollbetrag

(EUR pro Tonne)

Anderes Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) als in wässriger Lösung
31023090 47,07
Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT
31024090 47,07
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT
31022900 10 47,07
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT
31026000 10 47,07
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT
31029000 10 47,07
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, kein Phosphor und kein Kalium enthaltend
31051000 10 47,07
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und/oder Kalium, berechnet als K2O, von weniger als 3 GHT
31051000 20 45,66
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und/oder Kalium, berechnet als K2O, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31051000 30 44,25
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und/oder Kalium, berechnet als K2O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31051000 40 42,83
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und/oder Kalium, berechnet als K2O, von 9 GHT bis 12 GHT
31051000 50 41,42
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und Kalium, berechnet als K2O, von weniger als 3 GHT
31052010 30 45,66
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und Kalium, berechnet als K2O, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31052010 40 44,25
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und Kalium, berechnet als K2O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31052010 50 42,83
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, und Kalium, berechnet als K2O, von 9 GHT bis 12 GHT
31052010 60 41,42
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von weniger als 3 GHT
31055100 10 45,66
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31055100 20 44,25
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31055100 30 42,83
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 9 GHT bis 10,40 GHT
31055100 40 42,17
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von weniger als 3 GHT
31055900 10 45,66
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31055900 20 44,25
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31055900 30 42,83
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P2O5, von 9 GHT bis 10,40 GHT
31055900 40 42,17
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von weniger als 3 GHT
31059091 30 45,66
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT
31059091 40 44,25
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT
31059091 50 42,83
Feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 9 GHT bis 12 GHT
31059091 60 41,42

(3) Werden Waren vor ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr beschädigt, so dass der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis gemäß Artikel 145 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission(1) bei der Ermittlung des Zollwerts verhältnismäßig aufgeteilt wird, so wird der in Absatz 2 genannte Antidumpingzoll um einen Prozentsatz herabgesetzt, der der verhältnismäßigen Aufteilung des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises entspricht.

(4) Ungeachtet des Absatzes 1 gilt der endgültige Antidumpingzoll nicht für die Einfuhren, die gemäß Artikel 3 in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.

(5) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1.

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