Gemeinsame erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission zum INTERINSTITUTIONELLEN GALILEO-AUSSCHUSS VO (EG) 2008/683
- 1.
- Angesichts der Bedeutung, Einzigartigkeit und Komplexität der europäischen GNSS-Programme sowie des gemeinschaftlichen Eigentums an den aus den Programmen hervorgegangenen Systemen und der vollständigen Finanzierung der Programme aus dem Gemeinschaftshaushalt für den Zeitraum 2008 bis 2013 sehen das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit der drei Organe.
- 2.
-
Ein Interinstitutioneller Galileo-Ausschuss wird zusammentreten, um jedes Gemeinschaftsorgan bei der Ausübung seiner jeweiligen Befugnisse zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird der Ausschuss eingesetzt, um folgende Aspekte aufmerksam zu verfolgen:
- a)
- die Fortschritte bei der Durchführung der europäischen GNSS-Programme, insbesondere im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe und den vertraglichen Vereinbarungen, vor allem in Bezug auf die ESA,
- b)
- die internationalen Vereinbarungen mit Drittländern unbeschadet des Artikels 300 des Vertrags,
- c)
- die Vorbereitung der Satellitennavigationsmärkte,
- d)
- die Wirksamkeit der Unternehmenssteuerung und
- e)
- die jährliche Überprüfung des Arbeitsprogramms.
- 3.
- Im Einklang mit den geltenden Vorschriften wahrt der Ausschuss die gebotene Verschwiegenheit insbesondere angesichts des vertraulichen bzw. sensiblen Charakters bestimmter Daten.
- 4.
- Die Kommission wird den Stellungnahmen des Ausschusses Rechnung tragen.
- 5.
-
Dem Ausschuss gehören sieben Vertreter an, und zwar
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drei Vertreter des Rates,
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drei Vertreter des Europäischen Parlaments,
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ein Vertreter der Kommission.
Der Ausschuss tritt regelmäßig (grundsätzlich viermal pro Jahr) zusammen.
- 6.
- Die bestehenden Verantwortlichkeiten und die interinstitutionellen Beziehungen werden durch den Ausschuss nicht berührt.
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