Artikel 8 VO (EG) 2008/687

Die Interventionsstelle erstellt über jedes Angebot ein Übernahmeprotokoll mit folgenden Angaben:

a)
Datum der Überprüfung der Menge und der Mindestbeschaffenheitsmerkmale,
b)
Liefergewicht,
c)
Anzahl der Probenahmen zur Zusammenstellung der repräsentativen Stichprobe,
d)
festgestellte äußere Beschaffenheitsmerkmale,
e)
mit der Analyse der inneren Beschaffenheitsmerkmale beauftragte Stelle, zusammen mit den entsprechenden Analyseergebnissen.

Das datierte Protokoll wird dem Lagerhalter zur Gegenzeichnung übergeben.

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