Artikel 8 VO (EG) 2008/687
Die Interventionsstelle erstellt über jedes Angebot ein Übernahmeprotokoll mit folgenden Angaben:
- a)
- Datum der Überprüfung der Menge und der Mindestbeschaffenheitsmerkmale,
- b)
- Liefergewicht,
- c)
- Anzahl der Probenahmen zur Zusammenstellung der repräsentativen Stichprobe,
- d)
- festgestellte äußere Beschaffenheitsmerkmale,
- e)
- mit der Analyse der inneren Beschaffenheitsmerkmale beauftragte Stelle, zusammen mit den entsprechenden Analyseergebnissen.
Das datierte Protokoll wird dem Lagerhalter zur Gegenzeichnung übergeben.
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