ANHANG XIX VO (EG) 2008/692

SONDERVORSCHRIFTEN ZU ANHANG III DER RICHTLINIE 70/156/EWG

3.2.1.1. Arbeitsweise: Fremdzündung/Selbstzündung(1) Viertakter/Zweitakter/Kreiskolbenmotor

3.2.2. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas-Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff

3.2.2.4. Kraftstoffart des Fahrzeugs: Einstoff-, Zweistoff-, Flexfuel-Betrieb

3.2.2.5. Maximal zulässiger Biokraftstoffanteil im Kraftstoff (Wert nach Herstellerangaben): Vol.- %

3.2.12.2. Zusätzliche Einrichtungen zur Emissionsminderung (falls zutreffend und nicht in einem anderen Abschnitt aufgeführt)

3.4. Antriebsmaschinen oder Motorenkombinationen

3.4.1. Hybrid-Elektrofahrzeug: ja/nein

3.4.2. Klasse von Hybrid-Elektrofahrzeug Extern aufladbar/nicht extern aufladbar

6.6.1. Rad-/Reifenkombination(en)
a)
für alle Bereifungsoptionen die Größenbezeichnung, Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitsklasse und (gegebenenfalls) Rollwiderstand nach ISO 28580 angeben,
b)
bei Reifen der Geschwindigkeitsklasse Z, die für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 300 km/h bestimmt sind, sind vergleichbare Angaben zu machen; für Räder die Felgengröße(n) und Einpresstiefe(n)

9.1. Art des Aufbaus (Codes nach Anhang II Abschnitt C verwenden):

16. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

16.1. Adresse der wichtigsten Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge:

Fußnote(n):

(1)

Nicht Zutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).

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