ANHANG XIX VO (EG) 2008/692
SONDERVORSCHRIFTEN ZU ANHANG III DER RICHTLINIE 70/156/EWG
3.2.1.1. Arbeitsweise: Fremdzündung/Selbstzündung(1) Viertakter/Zweitakter/Kreiskolbenmotor
3.2.2.
Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas-Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff
3.2.2.4. Kraftstoffart des Fahrzeugs: Einstoff-, Zweistoff-, Flexfuel-Betrieb
3.2.2.5. Maximal zulässiger Biokraftstoffanteil im Kraftstoff (Wert nach Herstellerangaben): Vol.- %
3.2.12.2. Zusätzliche Einrichtungen zur Emissionsminderung (falls zutreffend und nicht in einem anderen Abschnitt aufgeführt)
3.4.
Antriebsmaschinen oder Motorenkombinationen
3.4.1. Hybrid-Elektrofahrzeug: ja/nein
3.4.2. Klasse von Hybrid-Elektrofahrzeug Extern aufladbar/nicht extern aufladbar
6.6.1. Rad-/Reifenkombination(en)- a)
- für alle Bereifungsoptionen die Größenbezeichnung, Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitsklasse und (gegebenenfalls) Rollwiderstand nach ISO 28580 angeben,
- b)
- bei Reifen der Geschwindigkeitsklasse Z, die für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 300 km/h bestimmt sind, sind vergleichbare Angaben zu machen; für Räder die Felgengröße(n) und Einpresstiefe(n)
9.1. Art des Aufbaus (Codes nach Anhang II Abschnitt C verwenden):
16.
Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge
16.1. Adresse der wichtigsten Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge:
Fußnote(n):
- (1)
Nicht Zutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).
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