Präambel VO (EG) 2008/693
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 123 Absatz 5,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro(2) sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten tritt, die zum Zeitpunkt des Übergangs der Gemeinschaft zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllten.
- (2)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 2596/2000 des Rates(3) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Griechenlands durch den Euro vorzusehen.
- (3)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates(4) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten vorzubereiten, die den Euro bislang nicht als einheitliche Währung übernommen haben.
- (4)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 1647/2006 des Rates(5) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Sloweniens durch den Euro vorzusehen.
- (5)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 835/2007 des Rates(6) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Zyperns durch den Euro vorzusehen.
- (6)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 836/2007 wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Maltas durch den Euro vorzusehen.
- (7)
- Gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 ist die Slowakei ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 122 EG-Vertrag gilt.
- (8)
- Nach der Entscheidung 2008/608/EG des Rates vom 8. Juli 2008 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009(7) erfüllt die Slowakei nunmehr die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung, und die für die Slowakei geltende Ausnahmeregelung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufzuheben.
- (9)
- Zur Einführung des Euro in der Slowakei müssen die derzeitigen Bestimmungen über die Einführung des Euro, die in der Verordnung (EG) Nr. 974/98 festgelegt sind, auf die Slowakei ausgeweitet werden.
- (10)
- Im slowakischen Umstellungsplan ist vorgesehen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung gesetzliches Zahlungsmittel dieses Mitgliedstaats werden sollen. Folglich sollte der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung auf den 1. Januar 2009 festgelegt werden. Auf eine „Auslaufphase” sollte verzichtet werden.
- (11)
- Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Stellungnahme vom 3. Juli 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
- (2)
ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 836/2007 (ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 3).
- (3)
ABl. L 300 vom 29.11.2000, S. 2.
- (4)
ABl. L 346 vom 29.12.2005, S. 1.
- (5)
ABl. L 309 vom 9.11.2006, S. 2.
- (6)
ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 1.
- (7)
Siehe Seite 24 dieses Amtsblatts.
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