Präambel VO (EG) 2008/705

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2008/611/GASP des Rates vom 24. Juli 2008 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/187/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die illegale Regierung von Anjouan in der Union der Komoren(1),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Nach Prüfung eines Unterstützungsersuchens des Präsidenten der Kommission der Afrikanischen Union hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/187/GASP(2) zur Einführung restriktiver Maßnahmen gegen die illegale Regierung von Anjouan und bestimmte ihr nahe stehende Personen angenommen. Zu den in jenem Gemeinsamen Standpunkt vorgesehenen Maßnahmen gehört insbesondere das Einfrieren der den betreffenden Personen gehörenden Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, das in der Gemeinschaft mit der Verordnung (EG) Nr. 243/2008 des Rates(3) durchgeführt wurde.
(2)
Da die Hoheitsgewalt der Regierung der Union der Komoren auf der Insel Anjouan durch die Militärintervention vom 25. März 2008 wiederhergestellt wurde, ist im Gemeinsamen Standpunkt 2008/611/GASP vorgesehen, dass die aufgrund des Gemeinsamen Standpunkts 2008/187/GASP eingeführten restriktiven Maßnahmen aufgehoben werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 243/2008 sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 59 dieses Amtsblatts.

(2)

ABl. L 59 vom 4.3.2008, S. 32.

(3)

ABl. L 75 vom 18.3.2008, S. 53.

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