Artikel 23 VO (EG) 2008/717

Die Durchführungsvorschriften zu dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen. Darin werden insbesondere die Durchführung der Aufteilungsmethoden, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen und die Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung festgelegt.

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