Artikel 1 VO (EG) 2008/74

Gründung eines Gemeinsamen Unternehmens

(1) Zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 ein Gemeinsames Unternehmen im Sinne von Artikel 171 des Vertrags unter der Bezeichnung „Gemeinsames Unternehmen Artemis” gegründet.

(2) Sitz des Gemeinsamen Unternehmens Artemis ist Brüssel, Belgien.

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