Artikel 13 VO (EG) 2008/74

Vertraulichkeit

Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 14 gewährleistet das Gemeinsame Unternehmen Artemis den Schutz sensibler Informationen, deren Offenlegung die Interessen der Vertragsparteien oder Projektteilnehmer beeinträchtigen könnte.

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