Artikel 3 VO (EG) 2008/74
Rechtsstatus
Das Gemeinsame Unternehmen Artemis ist eine Einrichtung der Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es verfügt in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach den Rechtsvorschriften dieser Mitgliedstaaten zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.