ANHANG III VO (EG) 2008/762

Zuführung für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen

Land: Jahr:
Arten Einheit (benennen)(**) Erlöspreis (Landeswährung)
Alpha-3-Code Gebräuchliche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung
FISCH
KREBSTIERE
WEICHTIERE

Fußnote(n):

(*)

Mit Ausnahme von Aquarium-, Zier- und Pflanzenarten.

(**)

Gewicht oder Zahl; wird eine Zahl angegeben, so muss auch ein Faktor für die Umrechnung in Lebendgewicht angegeben werden.

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