Artikel 1 VO (EG) 2008/765

Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt die Organisation und Durchführung der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, die Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführen.

(2) Diese Verordnung bildet einen Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten, damit sichergestellt ist, dass diese Produkte Anforderungen für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz sowie Sicherheit erfüllen.

(3) Diese Verordnung bildet einen Rahmen für die Kontrolle von Produkten aus Drittstaaten.

(4) Diese Verordnung legt allgemeine Grundsätze zur CE-Kennzeichnung fest.

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