Anlage 1 zu OPS 1 175 VO (EG) 2008/8

Inhalt und festgelegte Bedingungen des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses

Das Luftverkehrsbetreiberzeugnis enthält folgende Angaben:

a)
Name und Anschrift (Hauptniederlassung) des Luftfahrtunternehmers,
b)
Datum der Ausstellung und Gültigkeitsdauer,
c)
Beschreibung der zulässigen Betriebsarten,
d)
für den Betrieb des Luftfahrtunternehmers zugelassene Flugzeugmuster,
e)
Eintragungszeichen der für den Betrieb des Luftfahrtunternehmers zugelassenen Flugzeuge, es sei denn, die Luftfahrtbehörde hat ein Verfahren genehmigt, nach dem ihr die Eintragungszeichen der unter dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis betriebenen Flugzeuge mitgeteilt werden,
f)
zulässige Einsatzgebiete,
g)
besondere Einschränkungen und
h)
besondere Berechtigungen/Genehmigungen, wie:

CAT II/CAT III (einschließlich genehmigter Betriebsmindestbedingungen),

(MNPS)
Mindestnavigationsleistungsanforderungen,

(ETOPS)
Langstreckenbetrieb mit zweimotorigen Flugzeugen,

(RNAV)
Flächennavigation,

(RVSM)
verringerte Höhenstaffelung,

Transport gefährlicher Güter,

Genehmigung zur Erteilung der Sicherheitsgrundschulung für Flugbegleiter und, falls zutreffend, zur Ausstellung der Bescheinigung nach Abschnitt O im Falle von Luftfahrtunternehmern, die diese Schulung unmittelbar oder mittelbar durchführen.

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