ANHANG III VO (EG) 2008/800

Formular für die Übermittlung von Kurzbeschreibungen im Rahmen der Berichtspflicht gemäß Artikel 9 Absatz 1

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus:

TEIL I

Beihilfenummer(wird von der Kommission ausgefüllt)
Mitgliedstaat
Referenznummer
Region

Name der Region

(NUTS)(1)

Förderstatus(2)
BewilligungsbehördeName
Anschrift
Website
Name der Beihilfemaßnahme

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

(Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme
Art der MaßnahmeRegelung
Ad-hoc-BeihilfeName des Beihilfeempfängers
Änderung einer bestehenden BeihilfemaßnahmeBeihilfenummer der Kommission
Verlängerung
Änderung
Laufzeit(3)Regelungvom tt/mm/jj bis zum tt/mm/jj
Bewilligungszeitpunkt(4)Ad-hoc-Beihilfett/mm/jj
Betroffene WirtschaftszweigeAlle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige
Beschränkt auf bestimmte Wirtschaftszweige — Bitte nach NACE Rev. 2(5)
Art des BeihilfeempfängersKMU
Großunternehmen
MittelausstattungNach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung(6)Landeswährung … (in Mio.)
Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Ad-hoc-Beihilfe(7)Landeswährung … (in Mio.)
Bei Garantien(8)Landeswährung … (in Mio.)
Beihilfeinstrumente (Artikel 5)Zuschuss
Zinszuschuss
Darlehen
Garantie/Verweis auf die Kommissionsentscheidung(9)
Steuerliche Maßnahme
Risikokapital
rückzahlbare Vorschüsse
Sonstiges (bitte angeben)
Bei Kofinanzierung aus GemeinschaftsmittelnAktenzeichen:Höhe des GemeinschaftsbeitragsLandeswährung … (in Mio.)

TEIL II

Bitte geben Sie an, nach welcher Bestimmung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Beihilfemaßnahme durchgeführt wird.
Allgemeine ZieleZieleBeihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der LandeswährungKMU-Aufschläge in %
Regionale Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen(10) (Art. 13)Regelung… %
Ad-hoc-Beihilfe (Art. 13 (1))… %
Beihilfen für neu gegründete kleine Unternehmen (Art. 14)… %
KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15)… %
Beihilfen für kleine neu gegründete Frauenunternehmen (Art. 16)… %
Umweltschutzbeihilfen (Art. 17—25)

Investitionsbeihilfen, die Unternehmen in die Lage versetzen, über die Gemeinschaftsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Gemeinschaftsnormen den Umweltschutz zu verbessern

(Art. 18)

Bitte verweisen Sie auf die entsprechende Norm.

… %
Beihilfen für die Anschaffung von neuen Fahrzeugen, die über die Gemeinschaftsnormen hinausgehen oder durch die bei Fehlen solcher Normen der Umweltschutz verbessert wird (Art. 19)… %
KMU-Beihilfen zur frühzeitigen Anpassung an künftige Gemeinschaftsnormen (Art. 20)… %

Umweltschutzbeihilfen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen

(Art. 21)

… %
Umweltschutzbeihilfen für Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (Art. 22)… %
Umweltschutzbeihilfen für Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien (Art. 23)… %
Beihilfen für Umweltstudien (Art. 24)… %
Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen (Art. 25)… Landeswährung
KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und die Teilnahme an Messen (Art. 26—27)

KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

(Art. 26)

… %
KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen (Art. 27)… %
Risikokapitalbeihilfen (Art. 28—29)… Landeswährung
Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (Art. 30—37)Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Art. 31)

Grundlagenforschung

(Art. 31 Abs. 2 Buchstabe a)

… %

Industrielle Forschung

(Art. 31 Abs. 2 Buchstabe b)

… %
Experimentelle Entwicklung (Art. 31 Abs. 2 Buchstabe c)… %
Beihilfen für technische Durchführbarkeitsstudien (Art. 32)… %
Beihilfen für KMU zu den Kosten gewerblicher Schutzrechte (Art. 33)… %
Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrarsektor und in der Fischerei (Art. 34)… %
Beihilfen für junge, innovative Unternehmen (Art. 35)… Landeswährung
Beihilfen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (Art. 36)… Landeswährung
Beihilfen für das Ausleihen hochqualifizierten Personals (Art. 37)… Landeswährung

Ausbildungsbeihilfen

(Art. 38—39)

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs. 1)… %
Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs.)… %

Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer

(Art. 40—42)

Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer (Art. 40)… %
Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer (Art. 41)… %
Beihilferegelungen zum Ausgleich der Mehrkosten durch die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer (Art. 42)… %

Fußnote(n):

(1)

NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

(2)

Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

(3)

Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

(4)

Bewilligungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, zu dem der Beihilfeempfänger nach dem mitgliedsstaatlichen Recht einen Anspruch auf die Beihilfe erwirbt.

(5)

NACE Rev.2: Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft.

(6)

Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.

(7)

Bei Bewilligung einer Ad-hoc-Beihilfe bitte den gesamten Beihilfebetrag/Steuerausfall angeben.

(8)

Bei Garantien bitte den (Höchst-)Betrag der gesicherten Darlehen angeben.

(9)

Ggf. Verweis auf die Entscheidung der Kommission nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung, mit der die Methode zur Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents genehmigt wurde.

(10)

Bei Ad-hoc-Regionalbeihilfen, die ergänzend zu einer Beihilferegelung/zu Beihilferegelungen gewährt werden, bitte sowohl die Beihilfeintensität gemäß der Regelung als auch die Beihilfeintensität für die Ad hoc-Beihilfe angeben.

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