ANHANG VO (EG) 2008/856

Folgendes Muster wird eingefügt:

Sicherheitsmerkmale

1.
Integration eines gemäß Hochsicherheitsnormen hergestellten Lichtbilds.
2.
Hier erscheint ein optisch variables Zeichen ( „Kinegramm” oder gleichwertiges Zeichen). Je nach Betrachtungswinkel werden in verschiedenen Größen und Farben zwölf Sterne, das Symbol „E” und die Weltkugel sichtbar.
3.
Hier erscheint der aus einem oder mehreren Buchstaben bestehende Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats (bzw. „BNL” im Fall der Benelux-Staaten, d. h. Belgien, Luxemburg und die Niederlande) mit Kippeffekt. Dieser Code erscheint bei flachem Betrachtungswinkel hell und bei Drehung um 90 Grad dunkel. Es gelten folgende Ländercodes: A für Österreich, BG für Bulgarien, BNL für Benelux, CY für Zypern, CZE für die Tschechische Republik, D für Deutschland, DK für Dänemark, E für Spanien, EST für Estland, F für Frankreich, FIN für Finnland, GR für Griechenland, H für Ungarn, I für Italien, IRL für Irland, LT für Litauen, LVA für Lettland, M für Malta, P für Portugal, PL für Polen, ROU für Rumänien, S für Schweden, SK für die Slowakei, SVN für Slowenien, UK für das Vereinigte Königreich.
4.
Im mittleren Bereich erscheint das Wort „VISUM” in Großbuchstaben mit optisch variablen Farben. Je nach Betrachtungswinkel erscheint es grün oder rot.
5.
In diesem Feld erscheint die bereits vorgedruckte neunstellige nationale Nummer des Visums. Es wird eine besondere Drucktype verwendet.
5a.
In diesem Feld erscheint der dreistellige Ländercode gemäß dem Dokument 9303 der ICAO über maschinell lesbare Dokumente(1) zur Kennzeichnung des ausstellenden Mitgliedstaats.

Die „Nummer des Visums” ist der dreistellige Ländercode gemäß Feld 5a in Verbindung mit der in Feld 5 verzeichneten nationalen Nummer.

Eintragungsfelder

6.
Dieses Feld beginnt mit den Worten „gültig für” . Die ausstellende Behörde gibt das Hoheitsgebiet bzw. die Hoheitsgebiete an, für das/die das Visum gilt.
7.
Dieses Feld beginnt mit dem Wort „vom” , weiter hinten in der Zeile steht das Wort „bis” . Die ausstellende Behörde gibt hier die Gültigkeitsdauer des Visums an.
8.
Dieses Feld beginnt mit den Worten „Art des Visums” . Die ausstellende Behörde trägt die Kategorie des Visums gemäß den Artikeln 5 und 7 dieser Verordnung ein. Weiter hinten in der Zeile erscheinen die Worte „Anzahl der Einreisen” , „Dauer des Aufenthalts” (d. h. Dauer des vom Antragsteller geplanten Aufenthalts) und „Tage” .
9.
Dieses Feld beginnt mit den Worten „ausgestellt in” und gibt den Ausstellungsort an.
10.
Dieses Feld beginnt mit dem Wort „am” (die ausstellende Behörde gibt hier das Ausstellungsdatum an); weiter hinten in der Zeile erscheinen die Worte „Nummer des Reisepasses” (gefolgt von der Passnummer des Passinhabers).
11.
Dieses Feld beginnt mit den Worten „Name, Vorname” .
12.
Dieses Feld beginnt mit den Worten „Anmerkungen” . Es dient der ausstellenden Behörde dazu, weitere Informationen, die sie für notwendig hält und die mit Artikel 4 dieser Verordnung vereinbar sind, einzutragen. Die folgenden zweieinhalb Zeilen sind für die Eintragung derartiger Bemerkungen freizuhalten.
13.
Dieses Feld enthält die zur Erleichterung der Außengrenzkontrollen maßgeblichen maschinenlesbaren Informationen. Im maschinenlesbaren Bereich erscheint im Hintergrunddruck der Name des das Dokument ausstellenden Mitgliedstaats. Dieser Text ändert nichts an den technischen Merkmalen des maschinenlesbaren Bereichs oder an dessen Auslesbarkeit.

Das zu verwendende Papier hat einen natürlichen Farbton und ist mit roter und blauer Kennzeichnung versehen.

Die Kennzeichnung der Eintragungsfelder erfolgt in englischer und französischer Sprache. Darüber hinaus kann der ausstellende Staat eine weitere Amtssprache der Gemeinschaft hinzufügen. Das Wort „VISUM” in der Kopfzeile kann jedoch in einer anderen Amtssprache der Gemeinschaft erscheinen.

Fußnote(n):

(1)

Ausnahme für Deutschland: Nach dem Dokument 9303 der ICAO über maschinell lesbare Dokumente ist der Ländercode für Deutschland „D” .

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.