Präambel VO (EG) 2008/859

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt(1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang III der Verordnung aufgeführten gemeinsamen technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren vor.
(2)
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 stützt sich auf eine Reihe von der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (Joint Aviation Authorities, JAA) verabschiedeter harmonisierter Vorschriften, die Joint Aviation Requirements for Commercial Air Transportation (Aeroplanes) (JAR-OPS 1).
(3)
Durch die Verordnung (EG) Nr. 8/2008 der Kommission(2) wurde Anhang III aktualisiert, um den seit 1. Januar 2005 an den JAR-OPS vorgenommenen Änderungen (Änderungen 9 bis 12) vor dem Inkrafttreten dieses Anhangs (16. Juli 2008) Rechnung zu tragen.
(4)
Dieser Anhang sollte auf der Grundlage der weiteren Arbeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und in Erwartung der Annahme der in der Verordnung (EG) Nr. 8/2008 vorgesehenen Durchführungsverordnungen erneut geändert werden, um bestimmte detaillierte technische und betriebliche Vorschriften zu den wichtigsten Sicherheitselementen dieses Anhangs aufzunehmen.
(5)
Diese neuen Vorschriften sollten unverzüglich gelten. Allerdings benötigen die Industrie und die Behörden für die Durchführung komplexer Bestimmungen zum Allwetterflugbetrieb und zur Flugbegleiterschulung eine Vorlaufzeit.
(6)
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 eingesetzten Flugsicherheitsausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 4.

(2)

ABl. L 10 vom 12.1.2008, S. 1.

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