Präambel VO (EG) 2008/859
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt(1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang III der Verordnung aufgeführten gemeinsamen technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren vor.
- (2)
- Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 stützt sich auf eine Reihe von der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (Joint Aviation Authorities, JAA) verabschiedeter harmonisierter Vorschriften, die Joint Aviation Requirements for Commercial Air Transportation (Aeroplanes) (JAR-OPS 1).
- (3)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 8/2008 der Kommission(2) wurde Anhang III aktualisiert, um den seit 1. Januar 2005 an den JAR-OPS vorgenommenen Änderungen (Änderungen 9 bis 12) vor dem Inkrafttreten dieses Anhangs (16. Juli 2008) Rechnung zu tragen.
- (4)
- Dieser Anhang sollte auf der Grundlage der weiteren Arbeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und in Erwartung der Annahme der in der Verordnung (EG) Nr. 8/2008 vorgesehenen Durchführungsverordnungen erneut geändert werden, um bestimmte detaillierte technische und betriebliche Vorschriften zu den wichtigsten Sicherheitselementen dieses Anhangs aufzunehmen.
- (5)
- Diese neuen Vorschriften sollten unverzüglich gelten. Allerdings benötigen die Industrie und die Behörden für die Durchführung komplexer Bestimmungen zum Allwetterflugbetrieb und zur Flugbegleiterschulung eine Vorlaufzeit.
- (6)
- Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
- (7)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 eingesetzten Flugsicherheitsausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 4.
- (2)
ABl. L 10 vom 12.1.2008, S. 1.
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