Artikel 21 VO (EG) 2008/867

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. April 2009. Artikel 19 Absatz 4 gilt jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens.

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