Artikel 21 VO (EG) 2008/867
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. April 2009. Artikel 19 Absatz 4 gilt jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens.
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