Artikel 49 VO (EG) 2008/889
Eintragung
(1) Sorten, für die nach dem Verfahren des ökologischen/biologischen Landbaus erzeugtes Saatgut oder erzeugte Pflanzkartoffeln erhältlich sind, werden auf Antrag des Anbieters in die Datenbank gemäß Artikel 48 eingetragen.
(2) Sorten, die nicht in die Datenbank eingetragen wurden, gelten für die Zwecke von Artikel 45 Absatz 5 als nicht verfügbar.
(3) Die Mitgliedstaaten entscheiden, in welchem Zeitraum des Jahres die Datenbank in Bezug auf die auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet angebauten Arten oder Artengruppen regelmäßig zu aktualisieren ist. Die Einzelheiten über diese Entscheidung sind in der Datenbank festzuhalten.
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