Artikel 92d VO (EG) 2008/889

Maßnahmenkatalog für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Verstößen

Die zuständigen Behörden erstellen und übermitteln den mit Kontrollaufgaben betrauten Kontrollstellen einen Katalog, in dem zumindest die Verstöße und Unregelmäßigkeiten, durch die der ökologische/biologische Status von Erzeugnissen beeinträchtigt wird, sowie die Maßnahmen aufgelistet sind, die die Kontrollstellen im Falle von Verstößen oder Unregelmäßigkeiten durch die ihrer Kontrolle unterstehenden und in der ökologischen/biologischen Produktion tätigen Unternehmer durchführen müssen.

Die zuständigen Behörden können auf eigene Initiative weitere relevante Informationen in den Katalog aufnehmen.

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