Artikel 97 VO (EG) 2008/889

Inkrafttreten und Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2009.

Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 58 gelten jedoch ab dem 1. Juli 2010.

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