Präambel VO (EG) 2008/936
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 121 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission(2) enthält einen Fehler. Bei Teilstücken von Geflügelfleisch in Fertigpackungen muss für Nenngewichte zwischen 1100 g und 2400 g und für Nenngewichte über 2400 g die gleiche zulässige Minusabweichung gelten.
- (2)
- Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 ist daher entsprechend zu berichtigen.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
- (2)
ABl. L 157 vom 17.6.2008, S. 46.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.