Präambel VO (EG) 2008/936

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 121 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission(2) enthält einen Fehler. Bei Teilstücken von Geflügelfleisch in Fertigpackungen muss für Nenngewichte zwischen 1100 g und 2400 g und für Nenngewichte über 2400 g die gleiche zulässige Minusabweichung gelten.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 ist daher entsprechend zu berichtigen.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)

ABl. L 157 vom 17.6.2008, S. 46.

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