Präambel VO (EG) 2008/957
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 144 Absatz 1 und Artikel 148 in Verbindung mit Artikel 4,
gestützt auf den Beschluss 2007/360/EG des Rates vom 29. Mai 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form Vereinbarter Niederschriften gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (GATT 1994) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Änderung von Zugeständnissen bei Geflügelfleisch(2), insbesondere auf Artikel 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Brasilien hat am 5. August 2008 eine Direktive(3) über die Art der Erteilung der Ursprungszeugnisse ab 1. Oktober 2008 veröffentlicht.
- (2)
- Wegen der Unsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Erteilung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse aus Brasilien ist es angezeigt, für Einfuhren mit diesem Ursprung den Zeitraum für die Beantragung der Einfuhrlizenzen für den Teilzeitraum 1. Januar bis 31. März 2009, der gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 der Kommission(4) den ersten sieben Tagen des Monats Oktober 2008 entspricht, zu verschieben.
- (3)
- Infolgedessen muss für dieses Ursprungsland und den Kontingentszeitraum 2008/09 von den Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 abgewichen werden.
- (4)
- Da der Zeitraum für die Einreichung der Anträge für den nächsten Teilzeitraum am 1. Oktober 2008 beginnen sollte, muss die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
- (2)
ABl. L 138 vom 30.5.2007, S. 10.
- (3)
Portaria no 16, de 1o Agosto de 2008, Diario Oficial da Uniao, 5.8.2008
- (4)
ABl. L 142 vom 5.6.2007, S. 3.
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