Artikel 2 VO (EG) 2008/983
Die den Mitgliedstaaten gewährten Beteiligungen für den Kauf von Getreide, Magermilchpulver und Reis, die für das in Artikel 1 genannte Programm benötigt werden, sind in Anhang II festgesetzt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.