Artikel 30 VO (EG) 2009/1005

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgehoben.

Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.

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