Artikel 15 VO (EG) 2009/1010

Unzulässiger Antrag

Ein gemäß Artikel 14 gestellter Antrag ist unzulässig, wenn er

a)
die Voraussetzungen des Artikels 14 nicht erfüllt oder
b)
innerhalb von drei Jahren nach dem Entzug eines APEO-Zertifikats gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstaben a, b und d gestellt wird.

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