Artikel 15 VO (EG) 2009/1010
Unzulässiger Antrag
Ein gemäß Artikel 14 gestellter Antrag ist unzulässig, wenn er
- a)
- die Voraussetzungen des Artikels 14 nicht erfüllt oder
- b)
- innerhalb von drei Jahren nach dem Entzug eines APEO-Zertifikats gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstaben a, b und d gestellt wird.
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