Artikel 4 VO (EG) 2009/1022

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Artikel 1 und 2 gelten ab dem 1. Januar 2010. Artikel 3 gilt ab dem 1. Januar 2011.

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