ANHANG I VO (EG) 2009/1023

MODUL 1:
UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1.
THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a) Für das Bezugsjahr 2010 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

Vorgänge im Bereich elektronischer Handel und elektronischer Geschäftsverkehr;

IKT-Sicherheit;

IKT-Ausgaben und -Investitionen.

b) Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Prozentsatz der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen;

Nutzung eines internen Computernetzes (z. B. LAN);

Nutzung eines Mitarbeiterportals (Intranet);

Nutzung des Extranets;

Nutzung von freien oder quelloffenen Betriebssystemen wie Linux (d. h. von Betriebssystemen, deren Quellcode verfügbar ist, für die keine Lizenzgebühren erhoben werden und die geändert und/oder (weiter)verbreitet werden dürfen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ein internes Computernetz (z. B. LAN) nutzen:

Nutzung eines drahtlosen Zugangs zum internen Computernetz (z. B. LAN).

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Prozentanteil der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, der mit dem World Wide Web verbunden ist;

Internetanschluss: herkömmliches Modem oder ISDN;

Internetanschluss: DSL;

Internetanschluss: andere ortsfeste Internetverbindung;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über 3G-Telefongerät;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über tragbaren Computer (Laptop) mit einem 3G-Modem;

Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung;

(fakultativ) Nutzung des Internets für Bankgeschäfte und Finanzoperationen;

(fakultativ) Nutzung des Internets für Aus- und Weiterbildung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Kommunikation mit Behörden;

Nutzung einer eigenen Website;

Verwendung digitaler Signaturen in versandten Mitteilungen, d. h. Anwendung von Verschlüsselungsverfahren, die die Authentizität und Integrität der Mitteilung garantieren (da sie die eindeutige Identifizierung des Unterzeichners und die Feststellung nachträglicher Veränderungen ermöglichen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Internet mit Behörden kommuniziert haben:

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Behörden-Websites;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Behörden-Websites;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur vollständig elektronischen, d. h. papierfreien Abwicklung von Verfahren;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Einreichung eines Angebots im Rahmen eines elektronischen Ausschreibungssystems (elektronisches Beschaffungswesen).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Warenkataloge oder Preislisten;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Auftragsverfolgung;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

Vorgänge im Bereich elektronischer Handel und elektronischer Geschäftsverkehr

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs (ADE – automated data exchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen über beliebige Computernetze in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht, ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung;

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP – Enterprise Resource Planning) für die interne Weitergabe von Informationen an verschiedene betriebliche Funktionsbereiche (Finanzwesen, Planung, Produktion, Marketing);

Nutzung von Anwendungsprogrammen für die Verwaltung von Informationen über Kunden (Customer Relationship Management – CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche;

Nutzung von Anwendungsprogrammen für die Verwaltung von Informationen über Kunden (Customer Relationship Management – CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke (Preisgestaltung, Verkaufsfördermaßnahmen, Wahl der Vertriebskanäle usw.).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisierten Datenaustausch (ADE) nutzen:

Nutzung von ADE für die Versendung von Aufträgen an Zulieferer;

Nutzung von ADE für den Empfang elektronischer Rechnungen;

Nutzung von ADE für die Entgegennahme von Bestellungen;

Nutzung von ADE für die Versendung elektronischer Rechnungen;

Nutzung von ADE für die Versendung oder Empfang von Produktinformationen;

Nutzung von ADE für die Versendung oder Empfang von Frachtpapieren;

(fakultativ) Nutzung von ADE für die Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute;

(fakultativ) Nutzung von ADE für die Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Kunden oder Zulieferern;

Aufgabe von Bestellungen über Computernetze im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen über Computernetze im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die auf elektronischem Wege Informationen mit Kunden oder Zulieferern über die Lieferkettenverwaltung austauschen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Informationsaustausch mit Zulieferern über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen oder Lieferstandsinformationen;

Informationsaustausch mit Kunden über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen oder Lieferstandsinformationen;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden über Websites;

(fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden auf elektronischem Wege mit der Möglichkeit einer automatischen Verarbeitung (z. B. EDI-Systeme, XML, EDIFACT usw.).

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Prozentsatz des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr, der mit über Computernetze eingegangenen Bestellungen erzielt wurde;

Prozentsatz der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, die auf Bestellungen über Websites zurückgehen;

Prozentsatz der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangen Kalenderjahr, die auf elektronischem Wege eingegangene Bestellungen mit der Möglichkeit einer automatischen Verarbeitung zurückgehen (z. B. EDI-Systeme, XML, EDIFACT usw.);

Nutzung von Verschlüsselungsprotokollen (SSL/TLS) für den Eingang von Bestellungen über Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

Anteil der Käufe, die auf Bestellungen über Computernetze zurückgehen, am Gesamtwert der Käufe im vorausgegangenen Kalenderjahr in Prozentklassen ([0;<1], [1;<5], [5;<10], [10;<25], [25;<50], [50;<75], [75;100]).

IKT-Sicherheit

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Prozentanteil der Unternehmen mit einer förmlich festgelegten IKT-Sicherheitspolitik einschließlich eines Plans für eine regelmäßige Überprüfung;

Prozentanteil der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf ihre Pflichten bezüglich IKT-Sicherheit im Rahmen obligatorischer Schulungen oder Präsentationen hinweisen;

Prozentanteil der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf ihre Pflichten bezüglich IKT-Sicherheit im Rahmen von Verträgen, einschließlich Arbeitsverträgen, hinweisen;

Prozentanteil der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf ihre Pflichten bezüglich IKT-Sicherheit im Rahmen von Angeboten für freiwillige Schulungen oder allgemein zugänglichen Informationen hinweisen (z. B. Intranet, Unternehmensmitteilungen oder Druckunterlagen);

Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten, Datenzerstörung und -korruption aufgrund von Hardware- und Softwarefehlern;

Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten aufgrund von Angriffen von außen, z. B. DoS-Angriffe (denial-of-service attacks);

Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: Datenzerstörung oder -korruption aufgrund von Schadsoftware oder nicht autorisiertem Zugriff;

Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: Offenlegung vertraulicher Daten aufgrund von Eindringen von Unbefugten in das System, Pharming- oder Phishing-Angriffen;

(fakultativ) Prozentanteil der Unternehmen mit Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit IKT-Systemen mit folgenden Konsequenzen: absichtliche oder unabsichtliche Offenlegung vertraulicher elektronischer Daten durch Mitarbeiter;

Prozentanteil der Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: strenge Passwortauthentifizierung;

Prozentanteil der Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: Nutzeridentifizierung und authentifizierung mit Hilfe von Hardware-Elementen, z. B. Chipkarten;

(fakultativ) Prozentanteil von Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: Nutzeridentifizierung und -authentifizierung mit Hilfe biometrischer Methoden;

Prozentanteil von Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: externe Datensicherung;

Prozentanteil von Unternehmen, die folgende interne Einrichtungen oder Verfahren für IKT-Sicherheit verwenden: Vorgangsprotokollierung zur Analyse von Sicherheitsproblemen.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und über eine förmlich festgelegte IKT-Sicherheitsstrategie verfügen:

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Datenzerstörung oder -korruption aufgrund von Angriffen oder unerwarteten Vorfällen;

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Offenlegung vertraulicher Daten aus Versehen oder aufgrund von Eindringen von Unbefugten in das System, Pharming- oder Phishing-Angriffen;

Maßnahmen der IKT-Sicherheitspolitik beziehen sich auf folgende Risiken: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten aufgrund von Angriffen von außen, z. B. DoS-Angriffe (denial-of-service attacks).

IKT-Ausgaben und -Investitionen,

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

(fakultativ) Käufe von IT-Gütern (Computer und Peripheriegeräte) und Kommunikationsgütern (Geräte);

(fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von IT-Gütern (Computer und Peripheriegeräte) und Kommunikationsgütern (Geräte) (Investitionen);

(fakultativ) Käufe von sonstigen IKT-Gütern (elektronische Geräte, verschiedene IKT-Komponenten und -Güter, Dienstleistungen bei der Herstellung von IKT-Geräten);

(fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von sonstigen IKT-Gütern (elektronische Geräte, verschiedene IKT-Komponenten und -Güter, Dienstleistungen bei der Herstellung von IKT-Geräten) (Investition);

(fakultativ) Käufe von Software-Paketen und kundenspezifischer Software (Unternehmens- und Produktivitätssoftware und Lizenzdienstleistungen);

(fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von Software-Paketen und kundenspezifischer Software (Unternehmens- und Produktivitätssoftware und Lizenzdienstleistungen) (Investition);

(fakultativ) Gesamtkosten für die Herstellung selbsterstellter Software;

(fakultativ) Anteile der in der Bilanz erfassten Gesamtkosten für die Herstellung selbsterstellter Software (Investition);

(fakultativ) Käufe von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Dienstleistungen der Telekommunikation und sonstigen IKT-Dienstleistungen;

(fakultativ) Anteile der in der Bilanz erfassten Käufe von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Dienstleistungen der Telekommunikation und sonstigen IKT-Dienstleistungen (Investition);

(fakultativ) Käufe von Mietleasing- und Finanzierungsleasing- oder Mietdienstleistungen für IKT-Geräte;

(fakultativ) Anteile der in der Bilanz erfassten Käufe von Finanzierungsleasingdienstleistungen an allen Leasing- und Mietdienstleistungen für IKT-Geräte (Investition).

c) Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen: Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Zeitaufwand für die Beantwortung des Fragebogens (in Minuten).

Variablen zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen, die für alle Unternehmen aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen sind:

(fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

(fakultativ) Gesamtinvestitionswert im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

Für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen, zu erhebende Variablen:

Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.
ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstaben b und c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.
a)
Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-KategorieBezeichnung
Abschnitt CVerarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Abschnitt D, EEnergieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abschnitt FBaugewerbe/Bau
Abschnitt GHandel Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Abschnitt HVerkehr und Lagerei
Abschnitt IGastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Abschnitt JInformation und Kommunikation

Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19

Gruppen 65.1 und 65.2

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abschnitt LGrundstück- und Wohnungswesen
Abteilung 69–74Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Gruppe 95.1Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

b)
Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.
c)
Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.
BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2009. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2010.

4.
AUFSCHLÜSSELUNG

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

a) Nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    10–18

    19–23

    24–25

    26–33

    35–39

    41–43

    45–47

    49–53

    55

    58–63

    64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19

    68

    69–74

    77–82

    26.1–26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62.01, 62.02, 62.09, 63.1, 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    10–12

    13–15

    16–18

    26

    27–28

    29–30

    31–33

    45

    46

    47

    55–56

    58–60

    61

    62–63

    64.19 + 64.92

    65.1 + 65.2

    66.12 + 66.19

    77–78 + 80-82

    79

    95.1

b) Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

    10 oder mehr Beschäftigte

    10 bis 49 Beschäftigte

    50 bis 249 Beschäftigte

    250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte” und „5 bis 9 Beschäftigte” bereitzustellen.)

Größenklasse

    Weniger als zehn Beschäftigte

    Weniger als fünf Beschäftigte (fakultativ)

    5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

5.
PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2010 vorzulegen.

6.
FRISTEN

a)
Die aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 – gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet – sind vor dem 5. Oktober 2010, bzw., im Falle der Daten zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen, vor dem 30. Juni 2011, an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.
b)
Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2010 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.
c)
Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5 November 2010, bzw. im Falle der Daten zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen bis zum 31. Juli 2011 an Eurostat zu übermitteln. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.