ANHANG II VO (EG) 2009/1027

ZUSAMMENFASSUNG

Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1
Zuständige Behörde des Mitgliedstaats

Name:
Institut national de l’origine et de la qualité
Vereinigung:
51 rue d’Anjou, 75008 Paris, FRANCE
Tel.:
+33 153898000
Fax:
+33 153898060
E-Mail:
info@inao.gouv.fr

2
Vereinigung

Name:
Syndicat interprofessionnel de défense du Morbier
Anschrift:
Valparc, Espace Valentin, 25048 Besançon Cedex, FRANCE
Tel.:
+33 381532230
Fax:
+33 381535931
E-Mail:
syndicatdumorbier@wanadoo.fr
Zusammensetzung:
Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3
Art des Erzeugnisses

Klasse 1.3:
Käse

4
Spezifikation

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1
Name

„Morbier”

4.2
Beschreibung

Morbier ist ein Käse aus roher Kuhmilch, gepresst, nicht gebrannt, von flacher, zylindrischer Form mit ebener Ober- und Unterfläche und leicht konvexem Rand. Die Rinde ist von natürlicher Beschaffenheit, glatt und gleichmäßig, von hellgrauer bis beiger, ins Orange spielender Farbe. Der Käseteig ist elfenbeinfarben bis hellgelb und zeigt unter Umständen eine kleine Öffnung. Er ist weich, cremig und im Munde zergehend, von feiner Textur und leichtem, rahmigem Geschmack. Hervorstechendstes Merkmal ist ein waagrechter schwarzer Streifen in der Mitte. Das Gewicht beträgt 5-8 kg, der Durchmesser 30-40 cm und die Höhe 5-8 cm. Der Fettgehalt (Fett/Trockenmasse) beträgt mindestens 45 %, der Feuchtigkeitsgehalt des entfetteten Käses maximal 67 %.

4.3
Geografisches Gebiet

Die Erzeugung der Milch sowie die Herstellung und Reifung des Käses erfolgen in einem geografischen Gebiet, das sämtliche Gemeinden der Departements Doubs und Jura (mit Ausnahme derjenigen des Kantons Chemin) sowie 16 Gemeinden des Departements Ain (Gemeinden Apremont, Bellegarde-sur-Valserine hinsichtlich des Teils, der der früheren Gemeinde Coupy entspricht, Belleydoux, Champfromier, Charix, Chézery-Forens, Confort, Echallon, Giron, Lancrans, Leaz, Lelex, Mijoux, Plagne, Montanges und Saint-Germain-de-Joux) und 13 Gemeinden des Departements Saône et Loire (Gemeinden Beaurepaire-en-Bresse, Beauvernois, Bellevesvre, Champagnat, Cuiseaux, Flacey-en-Bresse, Fretterans, Joudes, Mouthier-en-Bresse, Sagy, Saillenard, Savigny-en-Revermont und Torpes) umfasst.

4.4
Ursprungsnachweis

Das Basisfutter für die Milchviehherde muss von den natürlichen Weiden innerhalb des oben abgegrenzten Gebiets stammen. Es darf ausschließlich Milch verarbeitet werden, die den Vorschriften entspricht. Für jeden Milcherzeuger, jede Verarbeitungsanlage und jede Reifungsanlage ist eine „Eignungserklärung” auszufüllen, die vom INAO registriert wird. Jeder Unternehmer muss dem INAO ein Verzeichnis aller Unternehmer aus der Produktionskette, zu denen er Verbindung hat, sowie alle Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Kontrolle des Ursprungs, der Qualität und der Bedingungen für die Milch- und Käseerzeugung erforderlich sind. Die Kennzeichnung erfolgt durch eine gelbe Kaseinmarke, die während der Herstellung an der Seitenfläche jedes Käselaibs angebracht wird und auf der Tag und Monat der Herstellung angegeben sind. Aus dem Etikett muss eindeutig hervorgehen, von welcher Reifungsanlage der Käse stammt (Name oder Firmenname sowie Anschrift). Jedes Unternehmen muss allmonatlich — gegebenenfalls für jede Anlage gesondert — den vom „Syndicat Interprofessionnel de Défense du Morbier” vorgeschriebenen Bogen mit statistischen Angaben zur Erzeugung und Vermarktung von Käse mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Morbier” ordnungsgemäß ausgefüllt zurücksenden. Im Rahmen der Kontrollen, die in Bezug auf die Eigenschaften des Erzeugnisses mit geschützter Ursprungsbezeichnung durchgeführt werden, gewährleistet eine analytische und organoleptische Prüfung die Qualität und den typischen Charakter der Erzeugnisse.

4.5
Herstellungsverfahren

Die Milcherzeugung sowie die Herstellung und die Reifung des Käses müssen in der geografischen Region erfolgen. Die für die Herstellung des Morbier verwendete Milch stammt ausschließlich von Kühen der Rasse Montbéliarde oder Simmental Française. Die Herde wird entsprechend den örtlichen Gepflogenheiten gehalten. Die effektiv genutzte Weidefläche in den Betrieben muss mindestens einen Hektar je Milchkuh betragen. Das Basisfutter für die Milchkühe besteht aus Futterpflanzen von Weiden innerhalb des geografischen Gebiets. Die Milchkühe erhalten zu keiner Zeit des Jahres Silageprodukte oder sonstiges fermentiertes Futter, darunter auch kein Futter, das in Form von mit Folie umwickelten Ballen aufbewahrt wird. Morbier wird ausschließlich aus roher Kuhmilch hergestellt. Abgesehen von einer Teilentrahmung sowie dem Zusatz von Lab, Milchfermenten oder Salz (Natriumchlorid) darf der Milch nichts zugesetzt oder entzogen werden. Das Laben erfolgt, nachdem die Milch auf eine Temperatur von höchstens 40 °C erwärmt wurde. Der Käsebruch wird in Würfel von etwa 1 cm Seitenlänge geschnitten. Für das Waschen des Bruchs darf Wasser zugesetzt werden. Nach dem Abziehen der Molke wird der Bruch leicht gepresst und zu Laiben geformt. Jeder Laib wird in zwei Teile geschnitten. Der schwarze waagrechte Streifen in der Mitte stammt ausschließlich von Pflanzenkohle (carbo medicinalis vegetalis), mit der die Fläche eines der Halblaibe vor dem Pressen bestrichen wird. Der Käse wird mindestens 45 Tage ab dem Tag der Herstellung bei einer Temperatur von 7-15 °C gereift. Die Rinde entsteht ausschließlich durch Einreiben mit Salzwasser, dem gegebenenfalls Milchfermente zugesetzt werden. Die Verwendung von Farbstoffen ist verboten.

4.6
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der Käse mit der Bezeichnung „Morbier” hat seinen Namen von der Gemeinde Morbier im Departement Jura in der Franche-Comté, etwa 15 km von der französisch-schweizerischen Grenze entfernt. Die seit dem 18. Jahrhundert belegte Erzeugung dieses Käses war damals stark lokal begrenzt, in der Hauptsache auf das Departement Jura. Die Herstellung, die ursprünglich im Wesentlichen auf dem Hof erfolgte, wurde später von den „Fruitières” (Käsegenossenschaften) des Jura-Massivs übernommen. In einem Dekret aus dem Jahr 1942 sind als Herstellungsgebiet bereits die Departements Jura und Doubs genannt. Morbier ist ein Erzeugnis aus den Hochweiden des Jura-Massivs, wo die natürliche pflanzliche Vielfalt des Weidelandes eine hochstehende Milch- und Käseerzeugung mit besonderen Merkmalen ermöglicht. Die Erzeugungsbedingungen sind so festgelegt, dass die Besonderheiten des Gebiets gewahrt bleiben und in dem Erzeugnis zum Ausdruck kommen.

4.7
Kontrolleinrichtung

Name:
Institut national de l’origine et de la qualité (INAO)
Anschrift:
51 rue d’Anjou, 75008 Paris, FRANCE
Tel.:
+33 153898000
Fax:
+33 153898060
E-Mail:
info@inao.gouv.fr
Das „Institut National de l’Origine et de la Qualité” ist eine öffentliche Verwaltungseinrichtung mit eigener zivilrechtlicher Rechtsform, die dem Landwirtschaftsministerium untersteht. Das INAO ist für die Kontrolle der Herstellungsbedingungen von Erzeugnissen mit Ursprungsbezeichnung zuständig.
Name:
Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF)
Anschrift:
59 boulevard Vincent Auriol, 75703 Paris Cedex 13, FRANCE
Tel.:
+33 144871717
Fax:
+33 144973037
Die DGCCRF ist eine Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie.

4.8
Etikettierung

Das Etikett von sämtlichem Käse mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Morbier” trägt den Namen der kontrollierten Ursprungsbezeichnung in Buchstaben, die mindestens ebenso groß sind wie die größten sonstigen Buchstaben auf dem Etikett und des weiteren die Angabe „kontrollierte Ursprungsbezeichnung” . Außerdem sind auf dem Etikett Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.

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