Artikel 12 VO (EG) 2009/1061

Die Verordnung (EWG) Nr. 2603/69 in der durch die in Anhang II genannten Rechtsakte geänderten Fassung wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.