ANHANG I VO (EG) 2009/107
Ökodesign-Anforderungen
1. Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen SSTB, die in Verkehr gebracht werden, die folgenden Energieverbrauchs-Grenzwerte nicht überschreiten; diese Anforderungen gelten nicht für SSTB mit einer eingebauten Festplatte und/oder einem zweiten Empfänger:
Standby-Modus | Aktiver Betriebsmodus | |
---|---|---|
Einfache STB | 1,00 W | 5,00 W |
Zulässiger Verbrauch für Anzeigefunktion im Standby-Modus | +1,00 W | — |
Zulässiger Verbrauch für das Dekodieren hochauflösender Signale | — | +3,00 W |
2. Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen SSTB, die in Verkehr gebracht werden, die folgenden Energieverbrauchs-Grenzwerte nicht überschreiten:
Standby-Modus | Aktiver Betriebsmodus | |
---|---|---|
Einfache STB | 0,50 W | 5,00 W |
Zulässiger Verbrauch für Anzeigefunktion im Standby-Modus | +0,50 W | — |
Zulässiger Verbrauch für Festplatte | — | +6,00 W |
Zulässiger Verbrauch für zweiten Empfänger | — | +1,00 W |
Zulässiger Verbrauch für das Dekodieren hochauflösender Signale | — | +1,00 W |
-
3.
-
Verfügbarkeit des Standby-Modus
Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung müssen SSTB über einen Standby-Modus verfügen.- 4.
- Automatische Standby-Schaltung
Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung müssen SSTB mit einer Funktion zur „automatischen Standby-Schaltung” oder einer ähnlichen Funktion ausgerüstet sein, die folgende Merkmale aufweist:- —
Die SSTB wird spätestens drei Stunden nach der letzten Nutzerinteraktion und/oder dem letzten Kanalwechsel aus dem aktiven Betriebsmodus in den Standby-Modus geschaltet; zwei Minuten vor dem Übergang in den Standby-Modus wird eine Warnmeldung angezeigt.
- —
Die Funktion zur „automatischen Standby-Schaltung” ist als Standardeinstellung festgelegt.
- 5.
- Messungen
Der unter den Nummern 1 und 2 genannte Energieverbrauch wird durch ein zuverlässiges, genaues und reproduzierbares Messverfahren festgestellt, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei Leistungsmessungen im Bereich ab 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen. Bei Leistungsmessungen im Bereich unter 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,01 W betragen.- 6.
- Informationspflichten der Hersteller für Zwecke der Konformitätsbewertung
Für Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 5 müssen die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:- a)
- für den Standby-Modus und den aktiven Betriebsmodus:
- —
den Energieverbrauch in Watt, gerundet auf zwei Dezimalstellen, einschließlich der Verbrauchsdaten für die verschiedenen zusätzlichen Funktionen und/oder Komponenten,
- —
die angewandte Messmethode,
- —
den Messzeitraum,
- —
eine Beschreibung, wie der Betriebsmodus des Geräts gewählt oder programmiert wurde,
- —
die Schrittfolge, um den Betriebsmodus zu erreichen, in dem das Gerät automatisch den Betriebsmodus wechselt,
- —
sämtliche Hinweise zur Bedienung des Geräts.
- b)
- Prüfparameter für Messungen:
- —
Umgebungstemperatur,
- —
Prüfspannung in V und Frequenz in Hz,
- —
Klirrfaktor (THD) des Stromversorgungssystems,
- —
Schwankungen der Speisespannung während der Prüfung,
- —
Angaben und Unterlagen zu den bei der elektrischen Prüfung verwendeten Instrumenten, der Prüfungsanordnung und den Schaltungen,
- —
Eingangssignale in hoher (für Antennenempfang) oder mittlerer Frequenz (für Sattellitenempfang),
- —
Audio/Video-Prüfsignale wie beschrieben im MPEG-2-Transportstrom,
- —
Einstellungen.
- 7.
- Informationspflichten der Hersteller für Zwecke der Verbraucherinformation
Die Hersteller stellen sicher, dass die Nutzer von SSTB Angaben zum Energieverbrauch in Watt, gerundet auf eine Dezimalstelle, für den Standby-Modus und den aktiven Betriebsmodus von SSTB erhalten.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.