ANHANG I VO (EG) 2009/107

Ökodesign-Anforderungen

1. Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen SSTB, die in Verkehr gebracht werden, die folgenden Energieverbrauchs-Grenzwerte nicht überschreiten; diese Anforderungen gelten nicht für SSTB mit einer eingebauten Festplatte und/oder einem zweiten Empfänger:
Standby-ModusAktiver Betriebsmodus
Einfache STB1,00 W5,00 W
Zulässiger Verbrauch für Anzeigefunktion im Standby-Modus+1,00 W
Zulässiger Verbrauch für das Dekodieren hochauflösender Signale+3,00 W

2. Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen SSTB, die in Verkehr gebracht werden, die folgenden Energieverbrauchs-Grenzwerte nicht überschreiten:
Standby-ModusAktiver Betriebsmodus
Einfache STB0,50 W5,00 W
Zulässiger Verbrauch für Anzeigefunktion im Standby-Modus+0,50 W
Zulässiger Verbrauch für Festplatte+6,00 W
Zulässiger Verbrauch für zweiten Empfänger+1,00 W
Zulässiger Verbrauch für das Dekodieren hochauflösender Signale+1,00 W

3.
Verfügbarkeit des Standby-Modus

Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung müssen SSTB über einen Standby-Modus verfügen.

4.
Automatische Standby-Schaltung

Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung müssen SSTB mit einer Funktion zur „automatischen Standby-Schaltung” oder einer ähnlichen Funktion ausgerüstet sein, die folgende Merkmale aufweist:

Die SSTB wird spätestens drei Stunden nach der letzten Nutzerinteraktion und/oder dem letzten Kanalwechsel aus dem aktiven Betriebsmodus in den Standby-Modus geschaltet; zwei Minuten vor dem Übergang in den Standby-Modus wird eine Warnmeldung angezeigt.

Die Funktion zur „automatischen Standby-Schaltung” ist als Standardeinstellung festgelegt.

5.
Messungen

Der unter den Nummern 1 und 2 genannte Energieverbrauch wird durch ein zuverlässiges, genaues und reproduzierbares Messverfahren festgestellt, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei Leistungsmessungen im Bereich ab 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen. Bei Leistungsmessungen im Bereich unter 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,01 W betragen.

6.
Informationspflichten der Hersteller für Zwecke der Konformitätsbewertung

Für Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 5 müssen die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:
a)
für den Standby-Modus und den aktiven Betriebsmodus:

den Energieverbrauch in Watt, gerundet auf zwei Dezimalstellen, einschließlich der Verbrauchsdaten für die verschiedenen zusätzlichen Funktionen und/oder Komponenten,

die angewandte Messmethode,

den Messzeitraum,

eine Beschreibung, wie der Betriebsmodus des Geräts gewählt oder programmiert wurde,

die Schrittfolge, um den Betriebsmodus zu erreichen, in dem das Gerät automatisch den Betriebsmodus wechselt,

sämtliche Hinweise zur Bedienung des Geräts.

b)
Prüfparameter für Messungen:

Umgebungstemperatur,

Prüfspannung in V und Frequenz in Hz,

Klirrfaktor (THD) des Stromversorgungssystems,

Schwankungen der Speisespannung während der Prüfung,

Angaben und Unterlagen zu den bei der elektrischen Prüfung verwendeten Instrumenten, der Prüfungsanordnung und den Schaltungen,

Eingangssignale in hoher (für Antennenempfang) oder mittlerer Frequenz (für Sattellitenempfang),

Audio/Video-Prüfsignale wie beschrieben im MPEG-2-Transportstrom,

Einstellungen.

Der Energiebedarf von peripheren Empfangsgeräten wie aktiven terrestrischen Antennen, rauscharmen Signalumsetzern für den Sattellitenempfang oder allen Arten von Kabel- oder Funkmodems muss in den technischen Unterlagen nicht berücksichtigt werden.

7.
Informationspflichten der Hersteller für Zwecke der Verbraucherinformation

Die Hersteller stellen sicher, dass die Nutzer von SSTB Angaben zum Energieverbrauch in Watt, gerundet auf eine Dezimalstelle, für den Standby-Modus und den aktiven Betriebsmodus von SSTB erhalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.