ANHANG II VO (EG) 2009/1071

Sicherheitsmerkmale der Bescheinigung der fachlichen Eignung

Die Bescheinigung muss mindestens zwei der folgenden Sicherheitsmerkmale aufweisen:

ein Hologramm;

Spezialfasern im Papier, die unter UV-Licht sichtbar werden;

mindestens eine Mikrodruckzeile (Aufdruck nur unter einem Vergrößerungsglas sichtbar und von Fotokopiergeräten nicht reproduzierbar);

fühlbare Zeichen, Symbole oder Muster;

doppelte Nummerierung: Seriennummer und Ausgabenummer;

Sicherheitsuntergrund mit feinen Guillochenmustern und Irisdruck.

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