Artikel 19 VO (EG) 2009/1072

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 4. Dezember 2011, mit Ausnahme der Artikel 8 und 9, die am 14. Mai 2010 in Kraft treten.

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