Artikel 88 VO (EG) 2009/1121
Förderfähige Mindestfläche pro Betrieb
Die förderfähige Mindestfläche pro Betrieb, für die ab einer Fläche von 0,3 ha gemäß Artikel 124 Absatz 2 Unteransatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 Zahlungen beantragt werden können, ist Anhang VII der vorliegenden Verordnung zu entnehmen.
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