Präambel VO (EG) 2009/1125

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrages(1), insbesondere auf Artikel 27,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags(2) wurden verbindliche Formulare für die Anmeldung staatlicher Beihilfen eingeführt.
(2)
Die Kommission hat eine Mitteilung über Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender Ausbildungsbeihilfen mit dem Gemeinsamen Markt(3) und eine Mitteilung über Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender staatlicher Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer mit dem Gemeinsamen Markt(4) angenommen, wodurch die Anpassung einiger Anmeldeformulare im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 erforderlich geworden ist.
(3)
Aufgrund eines Fehlers muss das Anmeldeformular im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 angepasst werden.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1.

(2)

ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1.

(3)

ABl. C 188 vom 11.8.2009, S. 1.

(4)

ABl. C 188 vom 11.8.2009, S. 6.

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