Artikel 11 VO (EG) 2009/116

Aufhebung

Die Verordnung (EWG) Nr. 3911/92, geändert durch die in Anhang II aufgeführten Verordnungen, wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maβgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

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