Artikel 1 VO (EG) 2009/1177
Die Richtlinie 2004/17/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 412000 EUR durch 387000 EUR ersetzt;
- b)
- unter Buchstabe b wird der Betrag 5150000 EUR durch 4845000 EUR ersetzt.
- 2.
-
Artikel 61 wird wie folgt geändert:
- a)
- in Absatz 1 wird der Betrag 412000 EUR durch 387000 EUR ersetzt;
- b)
- in Absatz 2 wird der Betrag 412000 EUR durch 387000 EUR ersetzt.
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