Artikel 1 VO (EG) 2009/1177

Die Richtlinie 2004/17/EG wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 16 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 412000 EUR durch 387000 EUR ersetzt;
b)
unter Buchstabe b wird der Betrag 5150000 EUR durch 4845000 EUR ersetzt.

2.
Artikel 61 wird wie folgt geändert:

a)
in Absatz 1 wird der Betrag 412000 EUR durch 387000 EUR ersetzt;
b)
in Absatz 2 wird der Betrag 412000 EUR durch 387000 EUR ersetzt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.