Artikel 7 VO (EG) 2009/119

Übergangsbestimmungen

Waren, für die entsprechende Veterinärbescheinigungen gemäß der Entscheidung 2000/585/EG ausgestellt wurden, dürfen bis zum 30. Juni 2009 in die Gemeinschaft eingeführt bzw. durch die Gemeinschaft durchgeführt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.