ANHANG I VO (EG) 2009/1200

KOEFFIZIENTEN FÜR GROSSVIEHEINHEITEN

Rinder Unter 1 Jahr 0,400
Von 1 Jahr bis unter 2 Jahren 0,700
Männliche Rinder von 2 Jahren und älter 1,000
Färsen von 2 Jahren und älter 0,800
Milchkühe 1,000
Sonstige Kühe von 2 Jahren und älter 0,800
Schafe und Ziegen 0,100
Einhufer 0,800
Schweine Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg 0,027
Zuchtsauen von 50 kg und mehr 0,500
Sonstige Schweine 0,300
Geflügel Masthühner 0,007
Legehennen 0,014
Strauße 0,350
Sonstiges Geflügel 0,030
Kaninchen (Mutterkaninchen) 0,020

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