ANHANG III VO (EG) 2009/1200
In der gemeinschaftlichen Erhebung über die landwirtschaftlichen Produktionsmethoden zu verwendende Merkmalsdefinitionen
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I.
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METHODEN DER BODENBEARBEITUNG
1.01 |
Herkömmliche Bodenbearbeitung (Scharpflug oder Scheibenegge) Ackerland, das einer herkömmlichen Bodenbearbeitung unterzogen wird, bei der als Primärbodenbearbeitung der Boden gewendet wird, in der Regel mit einem Scharpflug oder einem Scheibenpflug; anschließend folgt die Sekundärbodenbearbeitung mit einer Scheibenegge. |
1.02 |
Konservierende Bodenbearbeitung (bodenschonende Bearbeitung) Ackerland, das einer konservierenden (bodenschonenden) Bearbeitung unterzogen wird, d. h. einem Bodenbearbeitungsverfahren oder einem Verfahrenssystem, bei dem zur Erosionskontrolle und zum Feuchtigkeitserhalt ein Restbewuchs (mindestens 30 %) an der Bodenoberfläche erhalten bleibt und der Boden in der Regel nicht gewendet wird. |
1.03 |
Nullbodenbearbeitung Ackerland, das zwischen Ernte und Aussaat keiner Bodenbearbeitung unterzogen wird. |
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II.
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BODENERHALTUNG
2.01 |
Bodenbedeckung im Winter Bedeckung von Ackerland mit Pflanzen oder Restbewuchs oder vegetationsloses Ackerland im Winter. |
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2.01.01 |
Normale Winterkultur Ackerland, auf das im Herbst Anbaukulturen ausgesät werden, die im Winter wachsen (normale Winterkulturen, z. B. Winterweizen) und in der Regel geerntet oder abgeweidet werden. |
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2.01.02 |
Bodenbedeckende Kultur oder Zwischenfruchtbau Ackerland, auf das Pflanzen speziell zu dem Zweck ausgesät wurden, die Verluste von Boden, Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln im Winter oder in Zeiten, in denen die Fläche andernfalls vegetationslos geblieben und verlustanfällig wäre, zu verringern. Das wirtschaftliche Interesse an diesen Kulturen ist gering, Hauptziele sind Bodenschutz und Verringerung der Nährstoffauswaschung. Sie werden in der Regel im Frühjahr untergepflügt, bevor eine andere Kultur eingesät wird, und werden nicht geerntet oder abgeweidet. |
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2.01.03 |
Restbewuchs Ackerland, das im Winter mit dem Restbewuchs und den Stoppeln der vorangegangenen Anbauzeit bedeckt ist. Zwischenfrüchte und bodenbedeckende Kulturen sind ausgeschlossen. |
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2.01.04 |
Vegetationsloser Boden Ackerland, das im Herbst gepflügt oder auf andere Weise bearbeitet wird und den Winter über weder eingesät noch mit Restbewuchs bedeckt ist, sondern bis zu den agrotechnischen Maßnahmen der Voraussaat oder Aussaat im darauf folgenden Frühjahr vegetationslos bleibt. |
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2.02 | Fruchtfolge | |
2.02.01 |
Anteil der Ackerfläche außerhalb der geplanten Fruchtfolge Ackerland, auf dem in 3 aufeinander folgenden Jahren oder länger die gleiche Kultur angebaut wird und das außerhalb der geplanten Fruchtfolge liegt. Unter Fruchtfolge versteht man die zeitliche Abfolge des Anbaus unterschiedlicher Kulturpflanzen, bei der auf einem gegebenen Feld einjährige Kulturen in einer geplanten Struktur oder Abfolge im Wechsel angebaut werden, so dass auf ein und demselben Feld niemals ohne Unterbrechung Kulturpflanzen derselben Art angebaut werden. Der kontinuierliche Anbau derselben Kultur kann als Monokultur bezeichnet werden. |
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III.
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LANDSCHAFTSMERKMALE
3.01 |
Vom Landwirt in den letzten 3 Jahren gepflegte lineare Elemente Lineare Elemente sind durchgehende, künstlich angelegte Reihen von Bäumen, Sträuchern oder Büschen, Steinmauern usw., die im Allgemeinen die Abgrenzung eines Feldes markieren. |
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3.01.a |
Hecken Reihen von Sträuchern oder Büschen, die eine Hecke bilden, zuweilen mit einer Baumreihe in der Mitte. |
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3.01.b |
Baumreihen Durchgehende lineare Anpflanzungen von Holzgewächsen, die in der Regel Abgrenzungen von Feldern bilden oder Straßen oder Wasserläufe begrenzen. |
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3.01.c |
Steinmauern Künstlich angelegte Strukturen aus Ziegel oder Stein, z. B. Trockenmauern oder Mörtelmauern. |
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3.02 | In den letzten 3 Jahren angelegte lineare Elemente | |
3.02.a | Hecken | |
3.02.b | Baumreihen | |
3.02.c | Steinmauern |
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IV.
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WEIDEHALTUNG
4.01 | Weidehaltung im Betrieb | |
4.01.01 |
Im Bezugsjahr beweidete Fläche Gesamtfläche der Weiden, die der landwirtschaftliche Betrieb besitzt oder gepachtet hat oder die auf andere Weise zum Betrieb gehören, auf denen während des Bezugsjahres Tiere geweidet haben. |
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4.01.02 |
Zeit, die die Tiere im Freien auf der Weide verbringen Anzahl der Monate, in denen auf den Weiden, die der landwirtschaftliche Betrieb besitzt oder gepachtet hat oder die auf andere Weise zum Betrieb gehören, während des Bezugsjahres Tiere geweidet haben. |
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4.02 |
Weidehaltung auf Gemeindeland Gemeindeland ist die Fläche, die dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht unmittelbar gehört, an der jedoch gemeinsame Rechte bestehen (Allmende). Gemeindeland kann aus Weiden, Gartenbauflächen oder anderen Flächen bestehen. Im Allgemeinen ist Gemeindeland eine landwirtschaftlich genutzte Fläche im öffentlichen Besitz (Staat, Gemeinde usw.), an der eine Person ein — zumeist mit anderen ausgeübtes — Nutzungsrecht hat. |
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4.02.01 | Gesamtzahl der auf Gemeindeland weidenden Tiere | |
4.02.02 |
Zeit, die die Tiere auf Gemeindeland weiden Anzahl der Monate, in denen während des Bezugsjahres Tiere auf Gemeindeland geweidet haben. |
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V.
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UNTERBRINGUNG DER TIERE
5.01 | Rinder | ||
5.01.01 |
Anbindestall — mit Festmist und Jauche Ställe, in denen die Tiere an einem Platz fixiert sind und sich nicht frei bewegen können; der Dung wird in der Regel mechanisch entfernt und außerhalb des Gebäudes als Festmist/Wirtschaftsdünger gelagert. |
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5.01.02 |
Anbindestall — mit Gülle Ställe, in denen die Tiere an einem Platz fixiert sind und sich nicht frei bewegen können; Kot und Urin fallen in eine Grube unter dem Stallboden, wo sie Gülle bilden. |
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5.01.03 |
Laufstall — mit Festmist und Jauche Ställe, in denen die Tiere sich frei bewegen können; der Dung wird in der Regel mechanisch entfernt und außerhalb des Gebäudes als Festmist/Wirtschaftsdünger gelagert. |
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5.01.04 |
Laufstall — mit Gülle Ställe, in denen die Tiere sich frei bewegen können; Kot und Urin fallen in eine Grube unter dem Stallboden, wo sie Gülle bilden, oder sie werden mit einem Schieber vom Betonboden entfernt und zusammen mit der im Außenbereich deponierten Gülle in Behältern oder Lagunen gelagert. |
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5.01.99 |
Sonstige Alle Ställe von anderer als der vorstehend beschriebenen Art. |
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5.02 | Schweine | ||
5.02.01 |
Auf Teilspaltenboden Ställe mit Teilspaltenboden, d. h. ein Teil des Stallbodens ist mit Spalten versehen, durch die Kot und Urin in eine Grube unter dem Boden fallen, wo sie Gülle bilden. |
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5.02.02 |
Auf Vollspaltenboden Ställe mit Vollspaltenboden, d. h. der Stallboden ist mit Spalten versehen, durch die Kot und Urin in eine Grube unter dem Boden fallen, wo sie Gülle bilden. |
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5.02.03 |
Auf Stroh (Tiefstreu–Laufstall) Ställe, deren Boden mit einer dicken Schicht Einstreu (Stroh, Torf, Sägespäne oder ähnliche, Kot und Urin bindende Materialien) bedeckt ist, die nur in Abständen bis zu mehreren Monaten entfernt wird. |
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5.02.99 |
Sonstige Alle Ställe von anderer als der vorstehend beschriebenen Art. |
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5.03 | Legehennen | ||
5.03.01 |
Auf Stroh (Tiefstreu–Laufstall) Ställe, deren Boden mit einer dicken Schicht Einstreu (Stroh, Torf, Sägespäne oder ähnliche, den Kot bindende Materialien) bedeckt ist, die nur in Abständen bis zu mehreren Monaten entfernt wird. |
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5.03.02 |
Käfigbatterie (alle Arten) Ställe, in denen die Legehennen in Käfigen gehalten werden, jeweils ein oder mehrere Tiere pro Käfig. |
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5.03.02.01 |
Käfigbatterie mit Kotband Käfigbatterien, in denen der Kot mechanisch über ein unter den Käfigen angebrachtes Kotband in den Außenbereich transportiert wird, wo er Festmist/Wirtschaftsdünger bildet. |
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5.03.02.02 |
Käfigbatterie mit Kotgrube Käfigbatterien, in denen der Kot in eine Kotgrube unter den Käfigen fällt, wo er Gülle bildet. |
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5.03.02.03 |
Käfigbatterie als Stilt House Käfigbatterien, in denen der Kot auf den Boden unter den Käfigen fällt, wo er Festmist/Wirtschaftsdünger bildet und regelmäßig mechanisch entfernt wird. |
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5.03.99 |
Sonstige Alle Ställe von anderer als der vorstehend beschriebenen Art. |
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VI.
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DUNGAUSBRINGUNG
6.01 | Landwirtschaftlich genutzte Fläche, auf der Festmist/Wirtschaftsdünger ausgebracht wird | |
6.01.01 |
Insgesamt Die landwirtschaftlich genutzte Gesamtfläche des Betriebs, auf der im Bezugsjahr Festmist/Wirtschaftsdünger ausgebracht wurde. |
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6.01.02 |
Mit unverzüglicher Einarbeitung Die landwirtschaftlich genutzte Gesamtfläche des Betriebs, auf der der ausgebrachte Dünger mit Hilfe von Verfahren, die seine unverzügliche Einarbeitung ermöglichen, mechanisch in den Boden eingearbeitet wurde. |
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6.02 | Landwirtschaftlich genutzte Fläche, auf der Gülle ausgebracht wird | |
6.02.01 |
Insgesamt Die landwirtschaftlich genutzte Gesamtfläche des Betriebs, auf der im Bezugsjahr Gülle ausgebracht wurde. |
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6.02.02 |
Mit unverzüglicher Einarbeitung oder Injektion Die landwirtschaftlich genutzte Gesamtfläche des Betriebs, auf der die ausgebrachte Gülle mit Hilfe von Verfahren, die ihre unverzügliche Einarbeitung ermöglichen, mechanisch in den Boden eingearbeitet oder bei der Ausbringung direkt in den Boden injiziert wurde. |
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6.03 |
Aus dem Betrieb exportierter Wirtschaftsdünger in % der erzeugten Gesamtmenge Die Menge des verkauften oder auf andere Weise aus dem Betrieb verbrachten Wirtschaftsdüngers, geschätzt in Prozent der Gesamtmenge des im Bezugsjahr im Betrieb erzeugten Wirtschaftsdüngers. |
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VII.
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EINRICHTUNGEN ZUR LAGERUNG UND AUFBEREITUNG VON DUNG
7.01 | Lagereinrichtungen für: | ||
7.01.01 |
Festmist Lagereinrichtungen für Festmist auf einer undurchlässigen Lagerfläche mit Auffangrinne, mit oder ohne Dach. Festmist ist der Kot (mit und ohne Einstreu) von Haustieren, eventuell mit geringen Harnanteilen. |
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7.01.02 |
Flüssigmist (Jauche) Offener oder abgedeckter wasserdichter Behälter oder eingefasste Lagune für die Lagerung von Jauche. Flüssigmist oder Jauche ist der Harn von Haustieren, eventuell mit geringen Kot- und Wasseranteilen. |
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7.01.03 |
Gülle Offener oder abgedeckter wasserdichter Behälter oder eingefasste Lagune für die Lagerung von Gülle. Gülle ist Flüssigmist, d. h. ein Gemisch der Kot- und Harnausscheidungen von Haustieren, auch vermischt mit Wasser, eventuell mit geringen Einstreuanteilen. |
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7.01.03.01 |
Güllebehälter Behälter, in der Regel aus wasserundurchlässigem Material, für die Lagerung von Gülle. |
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7.01.03.02 |
Flüssigmistbecken (Lagune) In den Boden eingelassene Grube, in der Regel eingefasst, für die Lagerung von Gülle. |
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7.02 |
Sind die Lagereinrichtungen abgedeckt? Einrichtungen zur Lagerung von Dung, die so abgedeckt sind (z. B. durch Betondeckel, Zeltdach, Plane), dass der Dung vor Regen und sonstigem Niederschlag geschützt wird und die Ammoniakemissionen verringert werden können. |
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Festmist | |||
Flüssigmist (Jauche) | |||
Gülle |
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VIII.
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BEWÄSSERUNG
8.01 | Bewässerte Fläche | ||
8.01.01 |
Durchschnittliche bewässerte Fläche in den vergangenen 3 Jahren Die durchschnittliche landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebs, die in den vergangenen 3 Jahren einschließlich des Bezugsjahres bewässert wurde. |
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8.01.02 |
Gesamtfläche der in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens einmal bewässerten Kulturen Fläche der Kulturen, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag der Erhebung tatsächlich mindestens einmal bewässert wurden, zu untergliedern nach Anbauarten. Definition der Kulturen: Abschnitt II. Flächen |
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8.01.02.01 | Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut) (ohne Mais und Reis) | ||
8.01.02.02 | Mais (Körnermais und Grünmais) | ||
8.01.02.03 | Reis | ||
8.01.02.04 | Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Hülsenfrüchten mit Getreide) | ||
8.01.02.05 | Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Frühkartoffeln und Pflanzkartoffeln) | ||
8.01.02.06 | Zuckerrüben (ohne Saatgut) | ||
8.01.02.07 | Raps und Rübsen | ||
8.01.02.08 | Sonnenblumen | ||
8.01.02.09 | Faserpflanzen (Flachs, Hanf, sonstige Faserpflanzen) | ||
8.01.02.10 | Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren — Feldanbau | ||
8.01.02.11 | Ackerwiesen und -weiden und Dauergrünland | ||
8.01.02.12 | Sonstige Kulturen auf dem Ackerland | ||
8.01.02.13 | Obstanlagen (einschließlich Beerenobstanlagen) | ||
8.01.02.14 | Zitrusanlagen | ||
8.01.02.15 | Olivenanlagen | ||
8.01.02.16 | Rebanlagen | ||
8.02 | Angewandte Bewässerungsverfahren | ||
8.02.01 |
Oberflächenbewässerung (Flutung, Furchenbewässerung) Einleitung des Wassers in den Boden, wobei entweder die gesamte Fläche geflutet wird oder das Wasser unter Nutzung der Schwerkraft durch schmale Furchen zwischen den in Reihen angepflanzten Anbaukulturen geleitet wird. |
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8.02.02 |
Sprinklerbewässerung Bewässerung der Pflanzen, indem das Wasser unter hohem Druck als Regen über die Flurstücke verteilt wird. |
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8.02.03 |
Tröpfchenbewässerung Bewässerung der Pflanzen, indem den unteren Pflanzenteilen das Wasser Tropfen für Tropfen zugeführt wird, bzw. Bewässerung durch Mikro-Sprinkler oder Sprühnebler. |
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8.03 |
Quelle des im Betrieb verwendeten Bewässerungswassers Die Quelle des gesamten oder meisten im Betrieb verwendeten Bewässerungswassers. |
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8.03.01 |
Grundwasser im Betrieb Wasserquellen auf dem oder nahe am Betriebsgelände, deren Wasser aus gebohrten oder gegrabenen Brunnen oder aus frei fließenden natürlichen Grundwasserquellen oder dergleichen stammt. |
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8.03.02 |
Oberflächenwasser im Betrieb (Teiche oder Staubecken) Kleine natürliche Teiche oder künstliche Staubecken, die gänzlich auf dem Betriebsgelände liegen oder nur von einem einzigen Betrieb genutzt werden. |
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8.03.03 |
Oberflächenwasser aus Seen, Flüssen oder Wasserläufen außerhalb des Betriebs Oberflächenwasser (Seen, Flüsse, sonstige Gewässer), die nicht zu Bewässerungszwecken künstlich angelegt wurden. |
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8.03.04 |
Wasser aus gemeinsamen Wasserversorgungsnetzen außerhalb des Betriebs Wasserquellen außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs, mit Ausnahme der unter „Oberflächenwasser aus Seen, Flüssen oder Wasserläufen außerhalb des Betriebs” genannten Quellen, zu denen mindestens zwei Betriebe Zugang haben. Der Zugang zu diesen Quellen ist in der Regel gebührenpflichtig. |
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8.03.99. |
Sonstige Quellen Sonstige, anderweitig nicht genannte Quellen von Bewässerungswasser. Dabei kann es sich um Wasser aus stark salzhaltigen Quellen wie dem Atlantik oder dem Mittelmeer handeln, das vor der Nutzung zwecks Verringerung des Salzgehalts behandelt (entsalzt) wurde, oder um Wasser aus Brackwasserquellen (mit geringem Salzgehalt) wie der Ostsee oder bestimmten Flüssen, das direkt, d. h. unbehandelt, genutzt werden kann. Das Wasser kann auch nach einer Abwasserbehandlung als gereinigtes Wasser wieder dem Nutzer zugeleitet werden. |
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8.04 |
Für die Bewässerung verbrauchte Wassermenge pro Jahr Die Menge des während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag der Erhebung im Betrieb für die Bewässerung verbrauchten Wassers, unabhängig von der Quelle. |
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