Artikel 36 EMAS (VO (EG) 2009/1221)
Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen
Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Teilnahme von kleinen Organisationen zu fördern, indem sie unter anderem
- a)
- den Zugang zu eigens auf diese Organisationen zugeschnittenen Informationen und Unterstützungsfonds erleichtern;
- b)
- sicher stellen, dass vernünftig gestaltete Registrierungsgebühren diese Organisationen zur Teilnahme motivieren;
- c)
- Maßnahmen der technischen Unterstützung fördern.
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