ANHANG VII EMAS (VO (EG) 2009/1221)
ERKLÄRUNG DES UMWELTGUTACHTERS ZU DEN BEGUTACHTUNGS- UND VALIDIERUNGSTÄTIGKEITEN
Der Unterzeichnete, … (Name),
EMAS-Umweltgutachter mit der Registrierungsnummer … ,
akkreditiert oder zugelassen für den Bereich … (NACE-Code),
bestätigt, begutachtet zu haben, ob der/die Standort(e) bzw. die gesamte Organisation, wie in der Umwelterklärung/der aktualisierten Umwelterklärung(*) der Organisation … (Name)
mit der Registrierungsnummer (soweit vorliegend) …
angegeben, alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erfüllt/erfüllen.
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass
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die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 durchgeführt wurden,
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das Ergebnis der Begutachtung und Validierung bestätigt, dass keine Belege für die Nichteinhaltung der geltenden Umweltvorschriften vorliegen,
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die Daten und Angaben der Umwelterklärung/der aktualisierten Umwelterklärung(*) der Organisation/des Standorts(*) ein verlässliches, glaubhaftes und wahrheitsgetreues Bild sämtlicher Tätigkeiten der Organisation/des Standorts(*) innerhalb des in der Umwelterklärung angegebenen Bereichs geben.
Diese Erklärung kann nicht mit einer EMAS-Registrierung gleichgesetzt werden. Die EMAS-Registrierung kann nur durch eine zuständige Stelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erfolgen. Diese Erklärung darf nicht als eigenständige Grundlage für die Unterrichtung der Öffentlichkeit verwendet werden.
…, den …/…/20….
Unterschrift
Fußnote(n):
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Nichtzutreffendes streichen.
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