Artikel 40 VO (EG) 2009/1223

Inkrafttreten und Anwendungsbeginn

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab 11. Juli 2013 mit Ausnahme von:

Artikel 15 Absätze 1 und 2, die ab dem 1. Dezember 2010 gelten, sowie Artikel 14, 31 und 32, soweit dies für die Anwendung von Artikel 15 Absätze 1 und 2 erforderlich ist; und

Artikel 16 Absatz 3 Unterabsatz 2, der ab 11. Januar 2013 gilt.

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