Artikel 1 VO (EG) 2009/1224

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird eine Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union (nachstehend „Kontrollregelung der Union” ) erlassen, mit der die Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sichergestellt werden soll.

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