Artikel 1 VO (EG) 2009/1224
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird eine Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union (nachstehend „Kontrollregelung der Union” ) erlassen, mit der die Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sichergestellt werden soll.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.