Artikel 23 VO (EG) 2009/1225

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 384/96 wird aufgehoben.

Die Verordnung (EG) Nr. 384/96 ist weiterhin auf Verfahren anwendbar, die während ihrer Geltungsdauer eingeleitet wurden.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

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