Präambel VO (EG) 2009/147

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 170 in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EWG) Nr. 2145/92 der Kommission vom 29. Juli 1992 zur Neuaufteilung der Bestimmungszonen für die Ausfuhrerstattungen und -abschöpfungen und für bestimmte Ausfuhrlizenzen für Getreide und Reis(2) ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden(3). Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Verordnung zu kodifizieren.
(2)
Es sollten Bestimmungszonen aufgeteilt werden, die bei der Festsetzung der bei der Ausfuhr von Getreide und Reis fälligen Erstattungen und Abschöpfungen zu berücksichtigen sind.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)

ABl. L 214 vom 30.7.1992, S. 20.

(3)

Siehe Anhang II.

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