Präambel VO (EG) 2009/20

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 365/2008 der Kommission vom 23. April 2008 zur Annahme des die Jahre 2010, 2011 und 2012 umfassenden Programms von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates(2) enthält ein Ad-hoc-Modul über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
(2)
Die Entscheidung 2008/618/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2008—2010)(3), der Fahrplan der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern(4) und der Europäische Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter(5) ermutigen die Mitgliedstaaten dazu, hinsichtlich Kinderbetreuung, Betreuungseinrichtungen für sonstige abhängige Personen und Elternurlaub für Frauen und Männer Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für alle führen. Um die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der europäischen Beschäftigungsstrategie zu überwachen und die Auswirkungen der jüngsten Politiken auf diesem Gebiet zu messen, werden umfassende und vergleichbare Daten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigt.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3.

(2)

ABl. L 112 vom 24.4.2008, S. 22.

(3)

ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 47.

(4)

KOM(2006) 92 endg.

(5)

Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Brüssel am 23./24. März 2006.

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