ANHANG VI VO (EG) 2009/216

FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON FANGDATEN FÜR REGIONEN, DIE AUSSERHALB DES NORDATLANTIKS LIEGEN

A.
CODIERUNGSFORMAT

Die Daten sind als Datensätze mit variabler Länge zu übermitteln; als Trennzeichen zwischen den einzelnen Datenfeldern der Datensätze wird der Doppelpunkt (:) verwendet. Die folgenden Datenfelder müssen in jedem Datensatz enthalten sein:
Feld Anmerkung
Land Alpha-3-Ländercode, z. B. FRA = Frankreich
Jahr z. B. 2001 oder 01
Große FAO-Fischereigebiete z. B. 34 = Östlicher Mittelatlantik
Abteilung z. B. 3.3 = Abteilung 3.3
Arten Alpha-3-Fischcode
Fangmenge Tonnen
a)
Die anzugebende Fangmenge ist das Lebendgewichtsäquivalent der Anlandungen, zur nächsten Tonne (t) auf- bzw. abgerundet.
b)
Mengen von weniger als einer halben Einheit sind als „-1” zu erfassen.
c)
Ländercodes:

Österreich AUT
Belgien BEL
Bulgarien BGR
Zypern CYP
Tschechische Republik CZE
Deutschland DEU
Dänemark DNK
Spanien ESP
Estland EST
Finland FIN
Frankreich FRA
Vereinigtes Königreich GBR
England und Wales GBRA
Schottland GBRB
Nordirland GBRC
Griechenland GRC
Kroatien HRV
Ungarn HUN
Irland IRL
Island ISL
Italien ITA
Litauen LTU
Luxemburg LUX
Lettland LVA
Malta MLT
Niederlande NLD
Norwegen NOR
Polen POL
Portugal PRT
Rumänien ROU
Slowakei SVK
Slowenien SVN
Schweden SWE
Turkei TUR

B.
VERFAHREN ZUR ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

Soweit möglich sollten die Daten elektronisch (beispielsweise als E-Mail-Anhang) übermittelt werden. Ist dies nicht möglich, können die Dateien auf einer 3,5-Zoll-HD-Diskette geliefert werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.