ANHANG VI VO (EG) 2009/216
FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON FANGDATEN FÜR REGIONEN, DIE AUSSERHALB DES NORDATLANTIKS LIEGEN
- A.
- CODIERUNGSFORMAT
Die Daten sind als Datensätze mit variabler Länge zu übermitteln; als Trennzeichen zwischen den einzelnen Datenfeldern der Datensätze wird der Doppelpunkt (:) verwendet. Die folgenden Datenfelder müssen in jedem Datensatz enthalten sein:Feld | Anmerkung |
---|---|
Land | Alpha-3-Ländercode, z. B. FRA = Frankreich |
Jahr | z. B. 2001 oder 01 |
Große FAO-Fischereigebiete | z. B. 34 = Östlicher Mittelatlantik |
Abteilung | z. B. 3.3 = Abteilung 3.3 |
Arten | Alpha-3-Fischcode |
Fangmenge | Tonnen |
- a)
- Die anzugebende Fangmenge ist das Lebendgewichtsäquivalent der Anlandungen, zur nächsten Tonne (t) auf- bzw. abgerundet.
- b)
- Mengen von weniger als einer halben Einheit sind als „-1” zu erfassen.
- c)
- Ländercodes:
Österreich AUT Belgien BEL Bulgarien BGR Zypern CYP Tschechische Republik CZE Deutschland DEU Dänemark DNK Spanien ESP Estland EST Finland FIN Frankreich FRA Vereinigtes Königreich GBR England und Wales GBRA Schottland GBRB Nordirland GBRC Griechenland GRC Kroatien HRV Ungarn HUN Irland IRL Island ISL Italien ITA Litauen LTU Luxemburg LUX Lettland LVA Malta MLT Niederlande NLD Norwegen NOR Polen POL Portugal PRT Rumänien ROU Slowakei SVK Slowenien SVN Schweden SWE Turkei TUR
- B.
- VERFAHREN ZUR ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION
Soweit möglich sollten die Daten elektronisch (beispielsweise als E-Mail-Anhang) übermittelt werden. Ist dies nicht möglich, können die Dateien auf einer 3,5-Zoll-HD-Diskette geliefert werden.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.