ANHANG VI VO (EG) 2009/217

FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON DATEN AUF MAGNETTRAEGERN

A.
CODIERUNGSFORMAT

Für die Übermittlung von Daten im Rahmen von Artikel 2 Ziffer 1 Buchstabe a

Die Daten sind als Datensätze mit variabler Länge zu übermitteln; als Trennzeichen zwischen den einzelnen Datenfeldern der Datensätze wird der Doppelpunkt (:) verwendet. Die folgenden Datenfelder müssen in jedem Datensatz enthalten sein:
Feld Anmerkung
Land ISO-Alpha-3-Ländercode (z. B. FRA = Frankreich)
Jahr z. B. 2001 oder 01
Große FAO-Fischereigebiete z. B. 21 = Nordwestatlantik
Abteilung z. B. 3Pn = NAFO-Unterabteilung 3Pn
Arten Alpha-3-Fischcode
Fangmenge Tonnen

Für die Übermittlung von Daten im Rahmen von Artikel 2 Ziffer 1 Buchstabe b

Die Daten sind als Datensätze mit variabler Länge zu übermitteln; als Trennzeichen zwischen den einzelnen Datenfeldern der Datensätze wird der Doppelpunkt (:) verwendet. Die folgenden Datenfelder müssen in jedem Datensatz enthalten sein:
Feld Anmerkung
Land ISO-Alpha-3-Ländercode (z. B. FRA = Frankreich)
Jahr z. B. 0001 oder 2001 für das Jahr 2001
Monat z. B. 01 = Januar
Große FAO-Fischereigebiete z. B. 21 = Nordwestatlantik
Abteilung z. B. 3Pn = NAFO-Unterabteilung 3Pn
Gewünschte Fischart Alpha-3-Fischcode
Fahrzeug/Geräteklasse ISSCFG-Code (z. B. OTB2 = Scherbrettnetz (Heck)
Fahrzeugtonnageklasse ISSCFV-Code (z. B. 04 = 150-499,9 BRZ)
Mittlere Bruttoraumzahl Tonnen
Mittlere Motorleistung Kilowatt
Geschätzter Aufwand in % Numerische Angabe
Einheit Alpha-3-Fischcode bzw. Kategorie des Fischereiaufwands (z. B. COD = Dorsch bzw. A = Kategorie A)
Daten Fangmenge (in t) bzw. Maßgröße des Fischereiaufwands
a)
Die anzugebende Fangmenge ist das Lebendgewichtsäquivalent der Anlandungen.
b)
Ländercodes:

Österreich AUT
Belgien BEL
Bulgarien BGR
Zypern CYP
Tschechische Republik CZE
Deutschland DEU
Dänemark DNK
Spanien ESP
Estland EST
Finnland FIN
Frankreich FRA
Vereinigtes Königreich GBR
England und Wales GBRA
Schottland GBRB
Nordirland GBRC
Griechenland GRC
Kroatien HRV
Ungarn HUN
Irland IRL
Island ISL
Italien ITL
Litauen LTU
Luxemburg LUX
Lettland LVA
Malta MLT
Niederlande NLD
Norwegen NOR
Polen POL
Portugal PRT
Rumänien ROU
Slowakei SVK
Slowenien SVN
Schweden SWE
Türkei TUR

B.
VERFAHREN ZUR ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

Soweit möglich sollten die Daten elektronisch (beispielsweise als E-Mail-Anhang) übermittelt werden. Ist dies nicht möglich, können die Dateien auf einer 3,5-Zoll-HD-Diskette geliefert werden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.